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Bin ich für JuMeGa® geeignet?

Nicht jeder kann JuMeGa® in Anspruch nehmen, denn es handelt sich bei JuMeGa® um eine offizielle staatlich unterstützte Jugendhilfemaßnahme mit klaren Regeln gesetzlichen Grundlagen.

JuMeGa® könnte für dich sinnvoll sein, wenn das Jugendamt entschieden hat, dass du eine andere Betreuung benötigst und du folgende Kriterien erfüllst:

  • Das Jugendamt oder eine andere Stelle muss die Maßnahme nach § 33.2 SGB VIII und/oder § 35a SGB VIII genehmigt oder angeordnet haben. 
  • Du musst eine Veränderung deiner Lebenssituation wirklich wollen!
  • Du kannst in deinem jetzigen Lebensumfeld definitiv nicht bleiben.

Wenn du nicht diesem Personenkreis angehörst oder dir nicht sicher bist, aber Hilfe benötigst, gibt es hier andere Angebote für dich.

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