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10 Jahre JuMeGa® (Junge Menschen in Gastfamilien)
Ein guter Grund zum Feiern
Magische Momente, wertschätzende Worte und eine entspannt-fröhliche Atmosphäre. Bessere Rahmenbedingungen hätte man sich …
> mehr lesenBin ich für JuMeGa® geeignet?
Nicht jeder kann JuMeGa® in Anspruch nehmen, denn es handelt sich bei JuMeGa® um eine offizielle staatlich unterstützte Jugendhilfemaßnahme mit klaren Regeln gesetzlichen Grundlagen.
JuMeGa® könnte für dich sinnvoll sein, wenn das Jugendamt entschieden hat, dass du eine andere Betreuung benötigst und du folgende Kriterien erfüllst:
- Das Jugendamt oder eine andere Stelle muss die Maßnahme nach § 33.2 SGB VIII und/oder § 35a SGB VIII genehmigt oder angeordnet haben.
- Du musst eine Veränderung deiner Lebenssituation wirklich wollen!
- Du kannst in deinem jetzigen Lebensumfeld definitiv nicht bleiben.
Wenn du nicht diesem Personenkreis angehörst oder dir nicht sicher bist, aber Hilfe benötigst, gibt es hier andere Angebote für dich.